Förder­programme
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Förderprogramme im Rahmen des Sportstättenbaus oder bei Neuerrichtung vereinseigener Photovoltaikanlagen.

Förderung
von Neuerrichtungen vereinseigener Photovoltaikanlagen
nach Ziffer 5.3 der Sportförderrichtlinien des Freistaat Bayern

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Neuerrichtung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen (PVA) mit Überschusseinspeisung durch Sportvereine, die die Zuwendungsvoraussetzungen der SportFöR des Freistaats Bayern erfüllen.

 

Förderausschlüsse

Nicht gefördert werden:

  • PVA mit Volleinspeisung
  • PVA mit gebrauchten Anlagenkomponenten
  • PVA, die nicht durch den Verein errichtet und/oder betrieben werden
  • PVA, die angemietet werden
  • PVA mit einem potenziellem Eigenverbrauchsquotient unter 0,5
  • Kleinst-PVA (mit zuwendungsfähigen Kosten unter 10.000 €)

 

Förderhöhe

Zuwendung = Bemessungsgrundlage x Fördersatz (abgerundet auf volle 50 €).

 

Kostenpauschale (KP)

PVA-Nennleistung Kostenpauschale PVA Kostenpauschale Speicher
unter 10 kWp 1.750 € pro kWp Nennleistung 1.300 € pro kWh Nutzkapazität
zwischen 10 und unter 30 kWp 1.550 € pro kWp Nennleistung
ab 30 kWp 1.350 € pro kWp Nennleistung

Mit den Kostenpauschalen sind sämtliche Kosten abgedeckt (insbesondere Kosten für Planung, Lieferung, Montage und Material sowie alle Balance of System-Komponenten und Blitzschutz), auch Kosten für vorbereitende Maßnahmen. Etwaige Vorsteuererstattung wird in Abzug gebracht.

 

Bemessungsgrundlage (zuwendungsfähige Kosten)

Kostenpauschale PVA x Potenzieller Eigenverbrauchsquotient (max. 1,00) + Kostenpauschale Speicher

 

Potenzieller Eigenverbrauchsquotient (EVQ)

EVQ = Durchschnittlicher Jahres-Gesamtstromverbrauch aus drei Abrechnungsjahren in kWh1)
PVA-Nennleistung in Kilowattpeak x 1000 kWh pro Kilowattpeak x 0,82)

Bei einem errechneten EVQ von über 1,00 wird bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein Wert von 1,00 angesetzt.

 

Verwendungsnachweis

Dem Verwendungsnachweis ist neben der Verwendungsbestätigung die Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sowie das Inbetriebnahmeprotokoll beizulegen.

 

Erläuterungen

1) Stromverbrauch des Vereins am Standort der geplanten PVA; Es können aus den vergangenen sechs Abrechnungsjahren die drei mit den höchsten Jahresverbräuchen angesetzt werden (Vorlage der Anbieter-Abrechnungen); Wenn die PVA im Zusammenhang mit einem Standort-Neubau errichtet werden soll – d.h. es liegen keine früheren Verbrauchswerte vor – wird der Stromverbrauch anhand von Schätzwerten ermittelt.

2) Degradations-Faktor (Berücksichtigung der Leistungsabnahme der PVA während der Nutzungsdauer)